Krankenkassenleistung

Unsere Haushaltshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die in § 38 SGB V geregelt ist.

Es handelt sich dabei um Sachleistungen, die alles umfassen, was zur Haushaltsführung dazu gehört. Wie der Umfang im Einzelnen aussieht, hängt von dem tatsächlichen Bedarf ab. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ist, dass Sie für die Haushaltsführung verantwortlich sind und keine andere im Haushalt lebende Person Ihnen diese Arbeit während Ihres Ausfalls abnehmen kann.

Der Zeitraum

Die Kosten für unsere Hilfe werden in der Regel für eine Dauer von maximal vier Wochen erstattet. Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, verlängert sich Ihr Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder einer Geburt können wir Ihnen unsere Unterstützung so lange anbieten, wie es der behandelnde Arzt bzw. Ihre Hebamme es für notwendig erachten. Ebenso übernehmen wir Ihren Haushalt während des kompletten Zeitraums, in dem Sie sich im Krankenhaus, in der Reha oder in Kur befinden.

Unsere Leistungen

Mit unseren Leistungen sind wir Ihnen eine praktische Hilfe im Haushalt. Wir übernehmen das Putzen und Staubsaugen Ihrer Wohnung, das Waschen der Wäsche und das Spülen von benutztem Geschirr. Außerdem entsorgen wir Ihre Haushaltsabfälle, wechseln die Bettwäsche und gießen die Blumen. Wir übernehmen all das, was Sie nicht mehr selbst leisten können.